Gemeinschaftsregeln

(Version Januar 2005)

Die Internationale Mevlânâ Stiftung ist das rechtliche Organ des Ordens der Mevlevi, der für die Ausübung seiner Tätigkeiten den nachfolgenden Grundregeln verpflichtet ist.

 

1. Zweck und Ausrichtung

1.1 Der Orden bezweckt, Menschen auf der Suche nach dem letztendlichen Sinn des Lebens einen geeigneten Rahmen anzubieten. Mit Gebet und Exerzitien wird die Einheit allen Seins bewusst gemacht und in der Gemeinschaft verstärkt. Der Orden richtet sich hierfür an alle willigen Menschen der Welt, unabhängig von Geschlecht, Rasse und Kultur, die in Sehnsucht nach Gott ihren spirituellen Weg antreten wollen.
1.2 In seiner Glaubensrichtung orientiert sich der Orden an der Sicht von Hz. Mevlana Cellaleddin Rumi, einer Glaubenspraxis aufgrund der koranischen Botschaft.
1.3 Der Orden bejaht das in Europa verbreitete aufklärerische Verständnis des gewaltenteiligen und demokratischen Rechtsstaates, einschliesslich des Parteienpluralismus und der Religionsfreiheit sowie der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der Koran untersagt jede Gewaltenausübung und jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens.
1.4 Der Orden fördert ein zeitgenössisches Verständnis religiöser Überlieferungen, das der neuzeitlichen Lebenssituation Rechnung trägt.
1.5 Für Fragen der einzuhaltenden Riten und Lehrinhalte orientiert sich der Orden an seiner eigenen bewährten Tradition, die sich in den Lehren von Pir Hz. Mevlana Cellaleddin Rumi begründet.
1.6 Der Orden missioniert nicht und vermeidet Proselytentum und politische Einflussnahme. Er bemüht sich aber um ein Sichtbarwerden in der Öffentlichkeit, um Suchenden den Zugang zum Orden zu ermöglichen.
1.7 Der Orden fördert die Verbreitung der Mevlevi-Sufi-Musik sowie der Bekanntmachung des Sema.

2. Organisation

2.1 Der Orden kennt eine traditionelle Hierarchie, die von allen Mitgliedern zu respektieren ist.
2.2 Der Maqâm Çelebi ist das formelle Oberhaupt des Ordens, wie es seit des Beginns der Tradition üblich ist; er führt die zentrale Organisation des Ordens.
2.3 Formell anerkannte Mevlevi-Gemeinschaften können nur mit der Genehmigung des Maqâm Çelebi gegründet werden.
2.4 Der Sertarik ist das weltweite Lehroberhaupt und der Erste Postnischin. Sein Urteil ist im Streitfall zu akzeptieren. Bei wichtigen Entscheidungen konsultiert er auch den Maqâm Çelebi.
2.5 Scheiche sind die autorisierten Lehrer und Lehrerinnen der ihnen zugeordneten Mevlevi-Gemeinschaften.
2.6 An den Treffen der Gemeinschaft können auch Mitglieder aus anderen Mevlevi-Gemeinschaften teilnehmen.
2.7 Die Aufnahme eines neuen Mitglieds in den Orden untersteht einer Überprüfung und der Genehmigung durch den zuständigen Scheich oder die zuständige Scheich-hanim. Ein Mitglied ist jederzeit befugt, den Orden zu verlassen. Vor dem formellen Austritt sollte aber eine dreimonatige Besinnungsphase gelten, nach der sich dann das Mitglied endgültig über den Verbleib oder einen Austritt zu entscheiden hat. Austritte sollen schriftlich erfolgen. Ein Mitglied kann bei unkonformem Benehmen wie zum Beispiel wiederholten Verstössen gegen die Regeln und Gepflogenheiten vom zuständigen Scheich oder der zuständigen Scheich-hanim  vom Orden ausgeschlossen werden. Die zuständigen Scheiche können auch Hausverbote erteilen.
2.8 Eine persönliche Lehrer-Schüler-Beziehung bedarf eines beidseitigen konkreten Einverständnisses. Gewisse Funktionen und Exerzitien können ausschliesslich für persönliche Schüler und Schülerinnen bestimmt sein.
2.9 Die Scheiche bestimmen für ihre Gemeinschaft im Detail den Vollzug von Probezeiten, Initiationen, permanente Funktionen, Stellvertretungen, Riten und weiteren organisatorischen Belangen. Sie orientieren sich dabei an der bewährten Tradition des Ordens.
2.10 Die Scheiche bestimmen für ihre Gemeinschaft den Grad des Erscheinens in der Öffentlichkeit. Sie stimmen dies mit den anderen Gemeinschaften ab.

3. Pflichten und Rechte

3.1 Allein der Maqâm Çelebi ist befugt, Scheiche zu ernennen (Übergeben des Icazet und des Destar) und einem Scheich oder einer Scheich-hanim den Titel abzuerkennen.
3.2 Die Scheiche müssen sowohl in der Mevlevi-Gemeinschaft als auch in ihrem Privatleben ein beispielhaftes Leben führen.
3.3 Nur dem Scheich/der Scheich-hanim oder einer von ihm/ihr autorisierten Person ist es erlaubt, spirituelle oder religiöse Ratschläge zu erteilen und Sohbet zu halten. Ein Scheich oder eine Scheich-hanim wird von allen Mitgliedern seiner/ihrer Gemeinschaft als Lehrkraft und Führer/Führerin akzeptiert. Erst diese innere Akzeptanz und entsprechende respektvolle Haltung im sozialen Leben macht die vom Orden vertretene innere Arbeit möglich.
3.4 Der Scheich/die Scheich-hanim bestimmt die Verhaltensregeln (Adab) für seine/ihre Gemeinschaft und für die einzelnen Mitglieder seiner/ihrer Gemeinschaft im Rahmen der Gepflogenheiten des Ordens.
3.5 In Ausnahmefällen kann ein Mitglied darum bitten puttygen ssh , in einer anderen Gemeinschaft unter Aufsicht eines/einer anderen Scheichs/Scheich-hanim Aufnahme zu finden.
3.6 Lässt der Scheich oder die Scheich-hanim eine offene Diskussion zu, dann spricht eine Person nur über ihre eigene Situation und ihr eigenes Verständnis. Fragen werden an den Scheich/die Scheich-hanim gestellt, und er/sie beantwortet diese. Persönliche Fragen dürfen nicht in der Gruppe gestellt werden; solche sollen in einem privaten Gespräch behandelt werden. Einzig der Scheich/die Scheich-hanim oder eine von ihm/ihr autorisierte Person erteilt unaufgefordert Belehrungen an Einzelne oder an die Gruppe.
3.7 Ist jemand mit dem, was der Scheich/die Scheich-hanim während eines Sohbets sagt, nicht einverstanden oder bestehen Unstimmigkeiten darüber, übt er/sie sich vorerst im Schweigen, um allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu versuchen, die Aussagen zu verstehen. Bestehen dann noch Differenzen, kann beim Scheich oder der Scheich-hanim um eine Aussprache ersucht werden.
3.8 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die finanziellen Lasten des Ordens mitzutragen.
3.9 Jedes Mitglied ist verpflichtet mitzuhelfen, die organisatorischen Belange des Ordens zu tragen. Für die Leitung der Arbeitsbereiche werden der Tradition des Ordens entsprechend bestimmte Leiter und Leiterinnen ernannt. Den Anweisungen dieser Leiter/Leiterinnen müssen die Mitglieder folgen.

4. Finanzen

4.1 Der Orden verpflichtet sich zu einer sauberen, den üblichen Gepflogenheiten entsprechenden Buchhaltung. Die Scheiche stellen sicher, dass über die Einnahmen und Verwendung von finanziellen Mitteln in ihrer Gemeinschaft Transparenz herrscht.
4.2 Die Finanzierung von Räumlichkeiten und anderen Kosten muss durch die eigenen Mitglieder gewährleistet werden. Der Orden darf nicht in finanzielle Abhängigkeiten von fremden Organen oder Personen geraten.
4.3 Die Scheiche bestimmen den Weg zur Finanzierung ihrer Gemeinschaft. Die Verantwortung über das Organisieren der Finanzen wird möglichst von mehreren Mitgliedern getragen; die Scheiche sind davon zu entlasten. Üblicherweise werden regelmässige Mitgliederbeiträge eingefordert.
4.4 Jede Gemeinschaft schafft auch die Möglichkeit für freiwillige finanzielle Beiträge an die zentrale Organisation des Ordens (Internationale Mevlana Stiftung), sofern den Mitglieder und der Gruppe dies zuzumuten ist.
4.5 Der Mangel an finanziellen Mitteln darf nicht der Grund sein, Menschen den Zugang zum Orden zu verwehren. Begüterte Mitglieder machen sich zur Pflicht, mit erhöhten Beiträgen die Grundlage zu schaffen, dass für weniger Begüterte eine Ermässigung der Beitragspflicht möglich wird.

 

Anhänge:
· Spezielle Regelungen der regionalen oder lokalen Organisation
· Übersicht über die internationale Organisation und deren Funktionsträger
· Ausführungen über die Tradition und Lehrinhalte